Ein weiterer wichtiger Schritt zur Luftreinhaltung wird im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 festgeschrieben, welche die Überprüfung von Feuerstätten regelt.

Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese Energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist. Gut gewartete Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den Benutzern der Feuerstätten Geld erspart.
Mit dieser Überprüfung sind befugte Messorgane (u. a. Ihr Rauchfangkehrer) betraut worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in einem Befund festzuhalten, der auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.

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Unter vorbeugenden Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Schadensfeuer, der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch und die Behinderung der Brandbekämpfung entweder vorgebeugt oder wirksam eingegrenzt wird. Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung gefordert.

Der vorbeugende Brandschutz bzw. die Brandverhütung sind wahrscheinlich die wichtigsten Bereiche zur Verhinderung von Bränden und den daraus resultierenden Gefahren für Mensch, Tier und Bausubstanz. Einen Brand vor seinem Entstehen zu verhindern bzw. zumindest einzugrenzen ist das erklärte Ziel, der Erfolg jedoch kaum greif- oder messbar. Der vorbeugende Brandschutz findet sich im alltäglichen Leben wieder. Daraus folgt, dass viele Anforderungen bzw. Vorgaben in einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, wie z.B. dem Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz, der Bauordnung sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien definiert sind.

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Die Überprüfung der Verbrennungsluft rettet Leben!

In jedem Wohnbereich strömt nur eine begrenzte Menge Luft von außen nach.

Sehr oft teilen sich diese die Bewohner mit Heizgeräten wie Thermen, Konvektoren, Warmwasserbereitern, Öfen usw., welche ausreichend Luft für einen gefahrenlosen Betrieb benötigen.

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Grundsätzlich gilt: Wofür auch immer Sie Ihren Rauchfang verwenden möchten (Heizung, Entlüftung, Kabelhochführung,…), Sie benötigen vor dem Anschluss einen Befund. Denn nicht jeder Rauchfang ist für jede Art der Benützung geeignet! Nur mit einem Befund ist sichergestellt, dass Sie den Rauchfang gefahrlos benützen können.

Für jeden Neuanschluss einer Feuerstätte (gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe - auch Gasdekorationsfeuerstätten, offene Kamine, Pelletöfen etc.) bzw. bei jeder Änderung an Ihrer Feuerstätte, oder deren Aufstellung, wird ein positiver Befund vom zuständigen Rauchfangkehrer benötigt. (im Wiener Feuerpolizei- Luftreinhalte und Klimaanlagengesetz geregelt)

Im Zuge der Befunderstellung wird festgestellt, ob Ihre gewünschte Feuerstätte mit dem vorhandenen Fang kompatibel ist und welche Auflagen für einen Anschluss und einen gefahrlosen Betrieb eventuell notwendig sind. Befunde dienen Ihrer Sicherheit.

Ein Befund ist ebenso vor der Einleitung von Kabeln (z.B. Satellitenkabel) oder bei sonstiger zweckfremder Nutzung von unbenützten Fängen und/oder Lüftungen notwendig!

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Einmal jährlich findet in jedem Wohnhaus eine Hauptkehrung (=HK) bzw. Hauptüberprüfung (=HÜ) statt. Der Rauchfangkehrer überprüft hier sämtliche Feuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit, auf bau- und feuerpolizeiliche Mängel bzw. ob eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist. Zu den meist verwendeten Feuerstätten zählen u. a. Festbrennstoff-Öfen, Ölöfen, Gas-Durchlauferhitzer, Gas-Kombithermen, Gasöfen, Gaskessel und Gas-Heizthermen.

Was Sie vor der angekündigten Hauptkehrung beachten sollten
Bei der Hauptkehrung müssen sämtliche Feuerstätten samt Rauch- und Abgasrohren, sowie die Putztürchen in der Wohnung frei zugänglich sein. (Etwaige Putztürchen im Keller, als auch die Kehrtürchen am Dachboden sind das gesamte Jahr über frei zugängig zu halten und dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht verstellt sein.)Deshalb sollten Sie in Ihrer Wohnung rechtzeitig alle störenden Möbel bzw. Regale zur Seite schieben. Auch Feuerstätten, die derzeit nicht in Betrieb stehen, müssen auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden, damit sie jederzeit gefahrlos in Betrieb genommen werden können.

Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar. Daher empfehlen wir Ihnen, die Einmündungsstellen bei allen Feuerstätten rechtzeitig abzudichten. Sie können Ihren Rauchfangkehrer gerne vorher telefonisch kontaktieren, damit er Ihnen die notwendigen Tipps gibt, um eine Verschmutzung weitgehend zu vermeiden.

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Freie Fluchtwege
Bei einem Notfall steht Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitbewohner an oberster Stelle. Das schnelle und geordnete Verlassen eines Gebäudes und der ungehinderte, schnelle Zugang für die Rettungskräfte kann lebensrettend sein. Daher sorgen Ihre Wiener Rauchfangkehrer durch regelmäßige Überprüfungen dafür, dass die Fluchtwege in Ihrem Gebäude frei und leicht erreichbar sind.

Gefährliche Gegenstände
Alle privaten Gegenstände, die Fluchtwege einengen oder während eines Notfalls leicht umfallen sowie selbst Feuer fangen können, müssen laut dem Wiener Feuerpolizeigesetz entfernt werden. Diese dürfen sich auch nicht im Nahbereich von Abgas- und Feuerungsanlagen befinden. Besitzer von widerrechtlich abgestellten Gegenständen haften für entstehende Schäden.

Der Warnhinweis
Wenn Sie diesen Warnhinweis auf von Ihnen abgestellten Gegenständen vorfinden, wurden diese von Ihren Rauchfangkehrern als Hindernisse erkannt. Im Fall einer Gefahr behindern sie Ihre sichere Evakuierung oder sind selbst eine Gefahrenquelle. Auf dem Hinweis ist auch eine Frist vermerkt, bis wann Sie die Gegenstände beseitigen sollten. Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten. Es dient Ihrer eigenen Sicherheit!

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Carlbergergasse 38/16
1230 Wien

T +43 1 869 07 53
F +43 1 869 07 53 15
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